Eisenbahnschwellen im Garten
Ausgediente Eisenbahnschwellen dienten lange Zeit als preisgünstig erworbene Baumaterialien, die in Kleingärten als Stützmauern, freistehende Sichtschutzwände, Sitzgelegenheiten und ähnliches verwendet wurden. Die Holzschwellen sind durch die Imprägnierungsmittel und durch Rückstände aus dem Bahnbetrieb eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt, weshalb sie für die Verwendung in Kleingärten nicht geeignet und gemäss Kleingartenordnung der Stadt Zürich (KGO) verboten sind.
- Informativer Artikel vom Kantonalen Labor Zürich
- Merkblatt vom Kantonalen Labor Zürich
- Altes Formular von Grün Stadt Zürich für die Rückgabe von Eisenbahnschwellen
Entsorgung von Bahnschwellen
In den Kleingartenarealen der Stadt Zürich gibt es schätzungsweise 5'000 - 6'000 Eisenbahnschwellen. Die Ortsvereine sind angehalten, alle mit verhältnismässigem Aufwand entfernbaren Eisenbahnschwellen (ausser grössere Hangverbauungen) aus der jeweiligen Gartenparzelle zu entfernen und korrekt zu entsorgen.
Die Stiftung bezweckt den Schutz der natürlichen Ressourcen in Kleingärten vor Beeinträchtigungen. Dementsprechend unterstützt sie die Entfernung von Problemstoffen.
Die Bodenschutzstiftung zahlt den Familiengartenvereinen Fr. 50.-- pro 100 kg an die fachgerecht entsorgten Bahnschwellen.
Erfahrungsbericht zur Entsorgung von Bahnschwellen
- Bahnschwellen gelten als Sondermüll und können nur im Hagenholz entsorgt werden (Bei der Einfahrt links abbiegen und klingeln)
- Als Privatperson entsorgen. Du wirst als Privatperson beim ERZ erfasst und kannst so auch 20 Kilo pro Monat gratis entsorgen.
- Als Privatperson brauchst Du keine Transportgenehmigung für Sondermüll.
- Bezahlung erfolgt gleich vor Ort beim ERZ.
- Quittung an den Kassier des Vereins schicken. Er fordert das Geld danach mit dem neuen Formular von Grün Stadt Zürich bei der Bodenschutzstiftung ein.